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   LG Berlin, 06.12.1990 - 83 T 323/90   

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LG Berlin, 06.12.1990 - 83 T 323/90 (https://dejure.org/1990,3557)
LG Berlin, Entscheidung vom 06.12.1990 - 83 T 323/90 (https://dejure.org/1990,3557)
LG Berlin, Entscheidung vom 06. Dezember 1990 - 83 T 323/90 (https://dejure.org/1990,3557)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 1238
  • NJW 1992, 1648 (Ls.)
  • NJW-RR 1991, 714 (Ls.)
  • FamRZ 1991, 738
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • KG, 28.11.2014 - 6 W 140/14

    Anfechtung der Versäumung der Erbausschlagungsfrist; Frist für zweite Anfechtung

    Im Hinblick darauf wird von Gegenstimmen in der Literatur vertreten, dass die Bestimmung des § 1954 BGB auch für die Anfechtung der Anfechtung anzuwenden sei und beide Institute gleich zu behandeln seien (vgl. Soergel-Stein a. a. O. Rn. 12; Damrau/Masloff, Praxiskommentar Erbrecht, 3. Auflage 2014, § 1954 Rn. 13; LG Berlin, Beschluss vom 6.12.1990 - 83 T 323/90, NJW 1991, 1238, Orientierungssatz Nr. 2 und Rz.18 zitiert nach Juris).
  • KG, 14.01.1992 - 1 W 666/91

    Erbausschlagung mit Blick auf in der ehemaligen DDR belegenen Immobiliennachlass;

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  • BayObLG, 19.03.1992 - BReg. 1 Z 56/91

    Erbschaftsausschlagung bei auf dem Gebiet der ehemaligen DDR belegenem

    (1) Soweit der Beteiligte seine Anfechtung darauf gestützt hat, dass der bei Abgabe seiner Ausschlagungserklärung von ihm erwartete Fortbestand der "ungeklärten Vermögensverhältnisse mit der DDR" nicht eingetreten sei und dass seine Angst vor Repressalien gegen übergesiedelte Bürger der ehemaligen DDR entfallen sei, braucht nicht näher untersucht zu werden, welcher Zeitpunkt für den Beginn der Anfechtungsfrist in Betracht kommt (vgl. zur Anfechtung wegen Irrtums LG Berlin NJW 1991, 1238/1240; Palandt/Edenhofer § 1954 Rn. 5).

    Bei der Erbschaftsausschlagung fehlt es an einer vertraglichen Geschäftsgrundlage, die von einem rechtserheblichen beiderseitigen Irrtum oder einer der Gegenseite erkennbaren irrigen Annahme beeinflußt sein könnte (vgl. BGH NJW 1970, 1418/1420; OLG Frankfurt a. Main Rpfleger 1991, 368/369; LG Berlin NJW 1991, 1238/1241).

  • BayObLG, 19.02.1991 - BReg. 1a Z 79/90

    Erbfolge; BRD; Immobiliarvermögen; DDR; Kollisionsrecht; Nachlaßspaltung;

    Vgl. dazu ferner den nicht rechtskräftigen Beschluß des LG Berlin v. 6.12.91 (83 T 323/90), in FamRZ 1991, 738 = NJW 1991, 1238, sowie einen weiteren Beschluß derselben Kammer vom 10.6.91 - in diesem Heft unter I (174) 250 b-c -, der die Auswirkungen der Nachlaßspaltung speziell auf das Erbscheinsverfahren betrifft.
  • OLG Frankfurt, 10.06.1991 - 20 W 141/91
    »Der zu beurteilende Sachverhalt weist wegen des in Sachsen-Anhalt gelegenen Grundeigentums des Erblassers Beziehungen zum Recht der ehemaligen DDR auf, so daß zuerst das dafür anzuwendende Recht zu ermitteln ist (BayObLG, NJW 1991, 1237 [hier: I (170) 77 b-c]; LG Berlin, NJW 1991, 1238; Dörner, DNotZ 1977, 324 ..).
  • OLG Hamm, 16.09.1993 - 5 U 12/93
    Denn Fehlvorstellungen über die künftige Entwicklung der politischen Verhältnisse in der ehemaligen DDR bedeuten grundsätzlich nur einen - unbeachtlichen - Motivirrtum (OLG Frankfurt/Main, OLGZ 92/35; LG Berlin, NJW 1991/1238).
  • LG Berlin, 10.06.1991 - 83 T 172/91
    Das führt zu einer Nachlaßspaltung dergestalt, daß für die Erbfolge im wesentlichen das BGB , in bezug auf das Eigentum und andere Rechte an Grundstücken und Gebäuden im Beitrittsgebiet dagegen das DDR- ZGB anzuwenden ist (vgl. zur Nachlaßspaltung in solchen Fällen schon [LG Berlin], NJW 1991, 1238; BayObLG, aaO.; ebenso im Ergebnis auch Mansel, aaO. S. 129; Adlerstein/Desch, aaO. S. 199; Schotten/Johnen, DtZ 1991, 231).
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